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VW schuldet weiterhin Rückzahlung des Kaufpreises für vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge
von Jakob Garten
Schadensersatzansprüche aus dem VW-Abgasskandal verjähren - anders als die Volkswagen AG dies verzweifelt zu verlautbaren sucht - frühestens in 10 Jahren nach Kauf der jeweiligen Fahrzeuge.
Dies haben das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Urteil vom 02.03.2021 und das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 09.03.2021 eindrücklich bestätigt. Selbst der Bundesgerichtshof hat in seinen bisherigen Entscheidungen diese Sonderverjährung ausdrücklich für möglich erachtet.
Voraussetzung ist, dass ein Fahrzeug mit dem Dieselmotor vom Typ EA 189 vor dem 22.09.2015 entweder selbst vom Hersteller oder über einen Vertragshändler gekauft und erworben wurde.
Im Rahmen des Schadenersatzes ist der Kaufpreis zu verzinsen, gefahrene Kilometer wären in Form einer Nutzungsentschädigung gegenzurechnen.
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